Spazieren in abwechslungsreicher Landschaft
Wer das Gelände der Spandauer Rieselfelder oder besser gesagt die Rieselfelder Karolinenhöhe betritt, wandelt auf historischem Boden, auch wenn es weder auf den ersten noch auf den zweiten Blick ersichtlich ist. Augenfällig ist eine flache von Wällen, Gräben und Senken durchzogene kleinteilige Landschaft mit einer vielfältigen Vegetation. Sträucher, Hecken und Bäume säumen Wege, bilden Alleen oder dichte Gehölzansammlungen unterschiedlichen Alters, die in ferner Zukunft einmal kleine Wäldchen werden können. Wander- und Reitwege schaffen eine Verbindung zur Gatower Feldflur. Hier kann man zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sein und kaum Menschen treffen.
Die vielgestaltige, etwa 220 Hektar umfassende Landschaft ist heute ein Erholungsgebiet mit Brachflächen, landwirtschaftlicher Nutzung sowie Feucht- und Magerwiesen. Lebensraum für eine reichhaltige Flora und Fauna. Am 24. August 1987 wurde dieses Gebiet zum Landschaftsschutzgebiet erklärt. Ein paar wenige Belüftungsbecken lassen erahnen, was hier früher einmal in großem Stile geschah.
Die mehr als hundertjährige Nutzung der Rieselfelder ließ charakteristische, nährstoffreiche Standorte entstehen. Entsprechend angepasste Lebensräume mit einer großen Artenvielfalt und vielen gefährdeten Tier- und Pflanzenarten bildeten sich dort, die nur erhalten werden können, wenn diese Gebiete weiterhin feucht gehalten werden.
Gerade in einer so dicht bebauten Stadt wie Berlin, mit einer großen Fläche versiegelter Böden, ist der Erhalt und die Pflege von großen zusammenhängenden Freiflächen unabdingbar. Naturnähe, Sicherung und Erhöhung der zurückgegangenen Artenvielfalt in der Großstadt, Pflege von Kulturlandschaften und Nutzung als Erholungsraum bedeuten hier keinen Widerspruch.
Mit ihrem eigenen Mikroklima beeinflussen die Rieselfelder in Karolinenhöhe positiv das Klima der Stadt und dienen gleichzeitig dem Erhalt des Grundwassers, aus dem unser Trinkwasser gewonnen wird.
Die Geschichte der Rieselfelder
Der Ingenieur James Hobrecht (s. a. Rieselfelder Hobrechtsfelde) schuf in den 70er Jahren des 19. Jahrhunderts, unterstützt von dem Arzt und Politiker Rudolf Virchow, in Berlin ein geschlossenes System zur Wasserversorgung, welches auch die Ableitung und Reinigung des entstehenden Schmutzwassers bedachte. Epidemien mit ihren unzähligen Opfern traten von nun an deutlich seltener auf.
Anfang 1888 erwarb der Magistrat von Charlottenburg das damalige Gut Karolinenhöhe. Noch im selben Jahr wurde dort im Bereich zwischen der Potsdamer Chaussee und der Gatower Straße mit der Errichtung von Rieselfeldern begonnen. Bis zu 200 Arbeiter waren dort beschäftigt. Mit der Eingemeindung Charlottenburgs nach Berlin wurde der Magistrat von Berlin zum Eigentümer.
Karolinenhöhe war einer von 20 Rieselfeldbezirken in Berlin (Karten der Rieselfeldflächen in Berlin). Die stete Berieselungen zur mechanisch biologischen Reinigung, infolge der Passage durch das Erdreich mit großen Mengen an Abwässern, blieb nicht ohne Folgen. Im Wechsel wurden sie als landwirtschaftliche Fläche mit anfangs hohen Erträgen genutzt.
Gefahren für die Spandauer Rieselfelder durch ständige Trockenheit
Die Spandauer Rieselfelder („nur“ Landschaftsschutzgebiet) sind nach der Einstellung des Rieselfeldbetriebs und dem Ausbleiben der regelmäßigen Bewässerung zunehmend von Trockenheit betroffen. Dies bringt mehrere ökologische und bodenkundliche Risiken mit sich.
Die Landschaft der Rieselfelder verändert sich deutlich in Richtung eines Trockengebietes. Damit geht der Verlust einer Landschaft einher, die einst typisches Rieselfeldgelände war. Die Bezeichnung Landschaftsschutzgebiet hat zu keinem Schutz der Rieselfelder geführt. In Zeiten immer stärker werdenden Austrocknung ist dies aus mehreren Gründen höchst problematisch.
Der Eingriff in die Landschaft durch ein paar Windräder ist überschaubar. Er ist sogar vernachlässigbar, wenn man sich die seit Jahren verstärkende Austrocknung betrachtet.
1. Absenkung des Grundwasserspiegels
Nach der Aufgabe der Verrieselung ist der Grundwasserspiegel deutlich gesunken. Dies führt zu einer Austrocknung der Böden und beeinträchtigt die Vegetation sowie das Ertragspotenzial der landwirtschaftlichen Flächen.
2. Bodendegradation und Schadstoffmobilisierung
Die Böden der Rieselfelder sind durch jahrzehntelange Abwassereinleitung mit Schwermetallen und organischen Schadstoffen belastet. Bei anhaltender Trockenheit und sinkendem pH-Wert kann es zur Remobilisierung dieser Schadstoffe kommen, sodass sie ins Grundwasser oder in angrenzende Gewässer ausgewaschen werden können.
Die organische Substanz im Boden wird bei Trockenheit abgebaut, wodurch das Bindungsvermögen für Schadstoffe abnimmt. Dies erhöht das Risiko, dass Schadstoffe freigesetzt werden.
3. Verlust von Lebensräumen und Artenvielfalt
Die Trockenheit gefährdet Feuchtbiotope, die sich auf den Rieselfeldern entwickelt haben. Seltene und bedrohte Tierarten, die auf feuchte Lebensräume angewiesen sind, verlieren ihren Lebensraum.
Die Landschaft droht zu versteppen, was die Artenvielfalt weiter reduziert und die ökologische Funktion der Flächen schwächt.
4. Bodenerosion und Staubverwehungen
Austrocknende Böden sind anfälliger für Erosion und Staubverwehungen. Dies kann zu einer weiteren Verbreitung von Schadstoffen führen und die landwirtschaftliche Nutzung erschweren.
5. Verschlechterung des Stadtklimas
Die Rieselfelder haben eine wichtige Funktion als Frischluftschneise und Kaltluftentstehungsgebiet für angrenzende Siedlungen. Eine Versteppung und der Verlust von Vegetation verschlechtern das lokale Klima und die Lebensqualität in Spandau.
6. Wirtschaftliche Folgen für die Landwirtschaft
Die zunehmende Bodentrockenheit kann zu Ernteausfällen führen und die Bewirtschaftung der Flächen wirtschaftlich unrentabel machen.
Fazit:
Die ständige Trockenheit nach dem Ende des Rieselfeldbetriebs stellt für die Spandauer Rieselfelder eine erhebliche Gefahr dar. Sie führt zu Bodendegradation, erhöhtem Schadstoffrisiko, Verlust von Lebensräumen, Erosionsgefahr und negativen Auswirkungen auf das Stadtklima und die Landwirtschaft. Maßnahmen wie gezielte Wiedervernässung oder nachhaltiges Landmanagement werden als Lösungsansätze diskutiert, um die ökologischen und klimatischen Funktionen der Flächen zu erhalten.
Dürfen Windräder in Landschaftsschutzgebieten aufgestellt werden?
Berlin ist gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz – wie die übrigen Stadtstaaten auch – dazu verpflichtet, bis Ende 2027 einen Anteil von 0,25 % und bis Ende 2032 einen Anteil von insgesamt 0,5 % der Landesfläche als Windenergiegebiete auszuweisen. Das entspricht etwa 446 ha. Die Flächenländer müssen im Durchschnitt 2 % der Landesfläche beitragen.
Windräder dürfen inzwischen grundsätzlich auch in Landschaftsschutzgebieten aufgestellt werden. Seit dem 1. Februar 2023 gilt § 26 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), der die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen (WEA) in Landschaftsschutzgebieten deutlich erleichtert. Die Schutzgebietsverordnung steht der Errichtung von Windenergieanlagen dabei nicht mehr grundsätzlich entgegen, selbst wenn die ursprüngliche Unterschutzstellungsverordnung ein Verbot enthielt.
Grundsätzlich ist der Bau von Windkraftanlagen in solchen Gebieten nicht verboten, wenn sich der Standort der Anlage innerhalb eines ausgewiesenen Windenergiegebietes nach § 2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) befindet.
Wichtige Voraussetzungen:
Die erleichterte Zulassung gilt insbesondere für Standorte, die als Vorrangflächen für Windenergie in Raumordnungs- oder Bauleitplänen ausgewiesen sind.
Solange ein Bundesland seine gesetzlich vorgegebenen Flächenziele für Windenergie noch nicht erreicht hat, ist die Errichtung von Windenergieanlagen sogar auch außerhalb dieser Vorrangflächen in Landschaftsschutzgebieten zulässig.
Eine gesonderte Befreiung nach § 67 BNatSchG ist in diesen Fällen nicht mehr erforderlich.
Einschränkungen und Prüfungen:
Trotz der gesetzlichen Öffnung müssen weiterhin andere naturschutzrechtliche und baurechtliche Vorgaben eingehalten werden, etwa zum Artenschutz oder zur Landschaftsbildverträglichkeit.
Die tatsächliche Genehmigung erfolgt im Einzelfall durch die zuständigen Behörden und kann an zusätzliche Bedingungen geknüpft sein.
Fazit:
Ein generelles Verbot für Windenergieanlagen in Landschaftsschutzgebieten besteht nicht mehr. Die Entscheidung hängt jedoch von der Flächenplanung und den naturschutzrechtlichen Prüfungen im Einzelfall ab.
Wir alle brauchen Strom. Für manche kommt er einfach aus der Steckdose. Gerade heute ist es besonders wichtig, sich darüber Gedanken zu machen, wie unser Strom produziert wird. Wir müssen uns der Veranstwortung stellen und uns entscheiden, ob immer andere die Last tragen sollen, oder wir auch einen Teil dazu beitragen. Das bedeutet auch, als Land den Ausbau der Windenergie nicht unnötig auszubremsen. Die Bezeichnung Landschaftsschutzgebiet zu missbrauchen und gleichzeitig der seit Jahren stattfindenden extremen Veränderung der Spandauer Rieselfelder stillschweigend zu billigen, ist scheinheilig.
Heiliger Sankt Florian / Verschon’ mein Haus, zünd’ and’re an!
Zu oft gilt das Sankt-Florian-Prinzip. Es bezeichnet Verhaltensweisen, potentielle Bedrohungen oder Gefahrenlagen nicht zu lösen, sondern auf andere zu verschieben. Mehr oder weniger geschickt werden Formalien vorgeschoben, wenn echte Fakten anderes notwendig machen. „Wir müssen das Problem weltweit angehen, oder europaweit oder aber „Deutland ist so klein, da ist es egal, was wir machen…“. Die Kohlenstoff-Lobby bei den Energieträgern hat uns Jahrzehntelang Sand in die Augen gestreut, indem sie wissenschaftliche Ekenntnisse in Zweifel zog. Deren Beiträge muss man aber hinterfragen. Das Motto: „Wem nützt es?“ oder „Folge der Spur des Geldes“, ist immer eine gute Hilfe bei der Recherche.
Änderung Flächennutzungsplan „Windenergie in Berlin“ (01/24)
Die Planungsunterlagen können online eingesehen werden. Zusätzlich findet eine begleitende Ausstellung in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Raum 0026, Württembergische Straße 6, 10707 Berlin statt.
Die Öffentlichkeit kann bis 11. Juli 2025 Stellungnahmen abgeben. Diese werden in die weitere Planung einbezogen und im Rahmen der Abwägung geprüft.
Art der Beteiligung
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Zeitraum der Beteiligung
10.06.2025 – 11.07.2025
Wo und wie können Sie sich beteiligen?
Während des Beteiligungszeitraums können Sie die Planunterlagen im Internet einsehen und eine Stellungnahme abgeben. Diese soll elektronisch über Eingabe auf der Internetseite oder per E-Mail an windenergie.fnp@senstadt.berlin.de übermittelt werden. Bei Bedarf kann eine Stellungnahme auf anderem Weg (z.B. schriftlich vor Ort unter der unten genannten Adresse oder postalisch an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen – I B 1 –, Württembergische Straße 6, 10707 Berlin) eingereicht werden. Dazu steht ein Formblatt zur Verfügung.
Zusätzlich stehen die Unterlagen öffentlich in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Dienstgebäude Württembergische Straße 6, 10707 Berlin, Raum 0026 von Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr zur Einsicht bereit. Wenn Sie außerhalb dieser Zeiten Einsicht nehmen möchten beziehungsweise Fragen zu dieser Änderung haben, können Sie sich unter der Nummer (030) 90173-5879 oder mittels E-Mail: windenergie.fnp@senstadt.berlin.de an uns wenden.
Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
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